Wissenswertes
Wissenswertes
Führerscheinklassen
Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:
B
Erlaubte Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
B17
Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt.
- B 17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland (Ausnahme: Österreich)
- Mit der Klasse B werden auch AM und L erteilt
- Mit bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung
- Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
B96
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.
BE
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Alle Angaben ohne Gewär
Quelle: ADAC.de